So klappt die Kündigung Wie Sie den Handyvertrag richtig kündigen

Kündigung schriftlich durchführen

Die Kündigung des Handyvertrags sollte immer schriftlich erfolgen.

Ist der aktuelle Handyvertrag zu teuer, wird Ihren Ansprüchen in seinen Leistungen nicht mehr gerecht oder sind Sie mit Ihrem Anbieter nicht zufrieden? Dann können Sie entsprechend der vertraglichen Regelungen kündigen.

Im folgenden Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Vertrag erfolgreich kündigen.

Schriftlich kündigen

Bei einem Mobilfunkvertrag haben Sie die Möglichkeit, diesen fristgerecht und ordentlich zu kündigen. Eine vorzeitige Kündigung vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist in aller Regel nicht möglich. Ausnahmen sind lediglich Härtefälle oder wenn der Mobilfunkanbieter Sie aus Kulanz kündigen lässt. In der Praxis wird diese Kulanz aber nur in Sonderfällen gewährt, beispielsweise wenn der Vertragsinhaber verstirbt und seine Familie anderenfalls den Vertrag übernehmen müsste. Ohne diese Sonderfälle, sind Sie auf eine fristgerechte Kündigung angewiesen.

Für diese müssen Sie zuerst in Erfahrung bringen, wann Ihr Vertrag ausläuft. Die Vertragslaufzeit beläuft sich bei den meisten Anbietern auf 12 oder 24 Monate, die Kündigungsfrist beträgt wahlweise ein bis drei Monate. Sie gibt an, wann Sie den Vertrag spätestens kündigen müssen, damit diese Kündigung wirksam wird und sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Hinweis: Um die Kündigungsfrist einzuhalten, sollten Sie die Kündigung nicht zu spät absenden.Üblicherweise gilt der Tag als Kündigungseingang, an dem das Schreiben den Mobilfunkanbieter erreicht hat, nicht aber der, an dem Sie es verschickt haben.

Kurz zusammengefasst: Schritt für Schritt zur Kündigung

  1. Ende der Vertragslaufzeit im Vertrag in Erfahrung bringen
  2. Mindestens drei Monate vorher kündigen (in schriftlicher Form)
  3. Das Schreiben am besten via Einschreiben an den Mobilfunkanbieter übersenden

Im Kündigungsschreiben selber müssen enthalten sein:

  • Der Satz „Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Rufnummer „0172 – 123456789“
  • Ihre Adresse, Name und Telefonnummer
  • Der Kündigungstermin (der letzte Tag der Vertragslaufzeit)
  • Das Datum und Ihre Unterschrift

Verlangen Sie in dem Anschreiben außerdem eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, die der Anbieter dann an Sie übersenden wird und Ihnen damit Rechtssicherheit gibt. Eine telefonische Kündigung ist nie empfehlenswert und sollte daher pauschal unterlassen werden.

Was passiert mit Ihrer alten Rufnummer?

Gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr ist die Rufnummermitnahme üblicherweise kein Problem. Den Mitnahmeantrag hierfür stellen Sie unter Vorlage der Kündigung direkt beim neuen Anbieter. Das sollte frühestens vier Monate oder spätestens vier Wochen nach Vertragsende des laufenden Vertrages erfolgen. Ihr bisheriger Vertragspartner wird eine Gebühr um die 20 bis 30 Euro erheben, der neue Anbieter vergütet die Mitnahme meist mit einer Gutschrift in ähnlicher Höhe. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. ein bis zwei Wochen.

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