Wie sinnvoll eine Handyversicherung wirklich ist Notwendiger Versicherungsschutz oder Mogelpackung?

Display beim Smartphone defekt - zahlt die Handyversicherung?

Das neue Smartphone ist defekt… zahlt jetzt die Handyversicherung?

Ein Smartphone ist nicht nur chic. Mittlerweile geht es weit über bloße Handyfunktionalitäten hinaus und vereinigt alle notwendigen Voraussetzungen für eine mobile Büro- und Datenkommunikation in einem einzigen Gerät. Ein Smartphone kann nicht nur viel und kostet dementsprechend, sondern hat aufgrund der zahlreichen gespeicherten Informationen auch einen hohen emotionalen Wert.

Allein der Gedanke, es durch Diebstahl, Herunterfallen oder auf andere Weise zu verlieren, ist für die meisten Besitzer unerträglich. Da liegt es auf der Hand, über eine Handyversicherung zumindest nachzudenken.

Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung, welche Leistungen versichert sie und welche nicht? Das sind viele Fragen, auf die Sie nachfolgend Antworten erhalten.

Häufig teuer und nur eingeschränkte Leistung

Da Handys und Smartphones viel können, sind sie auch teuer. Das Apple iPhone 6s kostet rund 800 Euro, die neuen Modelle von Samsung sind preislich sogar zwischen 700 und 800 Euro angesiedelt. Da liegt es nahe, zusammen mit dem Kauf noch im Geschäft eine Handyversicherung abzuschließen.

Der Preis einer Handyversicherung ist unter anderem abhängig…

  • vom Hersteller und vom Kaufpreis, an denen sich die Deckungssumme orientiert
  • davon, ob Sie als Versicherungsnehmer Selbstbeteiligung wählen oder nicht,
  • von den angebotenen Versicherungsleistungen,
  • von der Dauer des Versicherungsschutzes sowie
  • davon, ob Sie sich für eine Variante mit oder ohne Diebstahlschutz entscheiden.

Dementsprechend variieren die Preise für Handyversicherungen, die sich in einem Bereich zwischen 50 Euro für preisgünstigere Handys und 200 Euro pro Jahr für ein teures Smartphone einschließlich Diebstahlschutz bewegen.

Was die Handyversicherung zahlt und was nicht

Display beim Handy defekt

Nicht alle Schäden werden von der Versicherung übernommen.

Im Versicherungsschutz enthalten sind regelmäßig Schäden, die durch Feuchtigkeit, durch Herabfallen oder durch Sand entstehen. Allerdings differenzieren Handyversicherer danach, ob ein Schaden durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wird.

Seit dem Jahr 2008 gilt im Versicherungsrecht das abgestufte Erstattungsmodell. Danach gilt, dass der Versicherer bei einer vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens von seiner Leistungspflicht frei ist und bei einfacher Fahrlässigkeit zur Leistung verpflichtet ist. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer allerdings nach § 81 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berechtigt, den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers zu kürzen und sich nur zu einem gewissen Prozentsatz am Ersatz des Schadens zu beteiligen.

Beispiel: Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihr Smartphone im Restaurant auf dem Tisch liegen lassen, während Sie die Toilette aufsuchen. Vorsätzlich handeln Sie beispielsweise dann, wenn Sie Ihr Handy in die gefüllt Badewanne legen, obwohl Sie wissen, dass Ihr Handy nicht wasserdicht ist.

Wird ein Smartphone beschädigt und kann es nicht mehr repariert werden, bieten manche Versicherer ein „gleichwertiges“ Ersatzgerät an. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das beschädigte Gerät gegen ein neues ausgetauscht wird. Stattdessen handelt es sich meist um ein ähnliches Austauschgerät, das dem Gebrauchswert beziehungsweise Zeitwert Ihres alten Handys entspricht.

Einige Versicherungsbedingungen enthalten eine explizite Zeitwerttabelle. Meistens bekommen Sie nach einem halben oder einem Jahr lediglich zwischen 60 und 80 Prozent des Kaufpreises erstattet. Gute Handyversicherungen verzichten auf eine Selbstbeteiligung, die entweder als Prozentsatz vom Neupreis oder als fixer Betrag definiert ist. Die erste Variante ist vor allem dann keine gute Wahl, wenn Sie lediglich den Zeitwert Ihres Handys ersetzt bekommen.

Leistungen von Handyversicherungen im Überblick

Welche Leistungen durch eine Handyversicherung versichert sind und welche nicht – hier ein Überblick:

  • Der häufigste Schadenfall ist die Beschädigung eines Handys durch Herunterfallen. Nur selten wird dieser Begriff in den Versicherungsbedingungen genau definiert. Fällt Ihr Handy zum Beispiel aufgrund eines Remplers durch eine andere Person zu Boden, kann sich Ihre Handyversicherung auf die Haftung der anderen Person berufen und die Leistung verweigern.
  • Regelmäßig sind Reparaturen aufgrund von Flüssigkeitsschäden, am Display sowie Schäden, die durch Überspannung, Kurzschluss oder infolge eines Brandes entstanden sind, vom Versicherungsschutz umfasst. Allerdings gibt es Versicherer, die sogenannte Witterungseinflüsse vom Versicherungsschutz ausschließen.
  • Wird Ihr Handy durch einen Bedienungsfehler unbrauchbar, wird die Reparatur beziehungsweise die Aktualisierung der Software übernommen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind vorsätzlich ausgeführte Manipulationen an Hard- und Software (z.B. durch Installation eines Jailbreaks), die zum Verlust der Nutzungsfähigkeit führen.
  • Die Absicherung bei Diebstahl stellen einige Handyversicherer gesondert in Rechnung oder stecken den Versicherungsschutz eng ab – siehe nächster Absatz.

Ausschlussklauseln engen den Diebstahlschutz ein

Handy aus Tasche geklaut

Beim Diebstahlschutz gelten oft strenge Regeln durch die Versicherer.

Wer eine Handyversicherung abschließt, tut das vor allem, um ein teures Smartphone vor Diebstahl zu schützen. Das kann für die Versicherer teuer werden, weshalb der Versicherungsschutz eingegrenzt ist. Deshalb lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Das gilt insbesondere für die sogenannten Ausschlussklauseln, die entscheidend sind für den Schutz vor Diebstahl.

Regelmäßig ist ein Handy nur dann im Falle eines Diebstahls versichert, wenn es aus einem verschlossenen Raum entwendet wird. Sind Sie unterwegs, greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie Ihr Handy bei sich führen. Wer es, auch nur kurz, unbeaufsichtigt in einer Tasche ablegt oder es bei einem Theaterbesuch in der Jacke lässt und diese an der Garderobe abgibt, genießt im Falle eines Diebstahls keinen Versicherungsschutz.

Üblicherweise werden Handys aus Rucksackseitenfächern gestohlen, aus der Außentasche des Mantels oder der Jacke, aus einer unverschlossenen Umkleidekabine oder einer kurz abgestellten Reisetasche. Alle genannten Beispiele sind nicht in den Versicherungsschutz einer Handyversicherung einbezogen. Diebstähle sind nur dann versichert, wenn Ihnen das Gerät aus der Innentasche der Jacke oder aus einer unter dem Arm getragenen Handtasche entwendet wird.

Schutz über Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Einbrecher

Bei Einbruch in die Wohnung und Diebstahl des Handys greift die Hausratversicherung.

Als Verbraucher ist es wichtig zu wissen, inwieweit Ihr Handy in den Versicherungsschutz anderer Versicherungen mit einbezogen ist. Eine dieser Versicherungen ist die Hausratversicherung. Wird bei Ihnen zuhause eingebrochen und dabei auch Ihr Handy gestohlen, ist der Diebstahl in den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung einbezogen.

Das gilt auch, wenn Sie zuhause Opfer eines Raubüberfalls werden. Abhängig vom Leistungsumfang und der Qualität Ihrer Hausratversicherung ist Ihr Handy versichert, wenn Ihr Auto aufgebrochen wird.

Geht Ihr Handy zu Bruch, weil Sie Ihr eigenes Gerät versehentlich herunterfallen lassen, ist dieser Schaden nicht durch Ihre private Haftpflichtversicherung gedeckt. Anderes gilt, wenn eine andere Person das Herunterfallen verursacht. Dann muss die Haftpflichtversicherung der anderen Person den an Ihrem Handy verursachten Schaden zahlen. Ersetzt wird lediglich der Zeitwert, also der Wert Ihres Handys im Zeitpunkt des Schadeneintritts.

Was Sie im Schadenfall tun müssen

Wird Ihr Handy gestohlen, führt Ihr erster Weg zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Anschließend melden Sie den Diebstahl Ihrer Handyversicherung mit allen Details. Dazu füllen Sie bei allen Schadenmeldungen ein Schadenformular aus, das die meisten Versicherer online anbieten.

Für eine umfassende Schadenmeldung kann es sinnvoll sein, Bildmaterial zum Beweis mitzuschicken. Im Falle eines Diebstahls sollten Sie eine Kopie der Anzeige bei der Polizei, eine Rechnungskopie Ihres Handys sowie einen Beleg mit der Gerätenummer hinzufügen. Alle Punkte sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Schadens erledigen.

Fazit: Handyversicherung lohnt sich regelmäßig nicht

Die meisten Handyversicherungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten, die besseren Verträge eine deutlich geringere. Wer nicht aktiv wird und fristgerecht kündigt, erfreut die Versicherer, denn die Handyversicherung verlängert sich automatisch. Diese lange Laufzeit steht in keinem adäquaten Verhältnis zum Ersatz eines Schadens, wenn man bedenkt, dass Sie nach einem Jahr einen Zeitwert ersetzt bekommen, der bei rund 60 Prozent liegt.

Handyversicherungen sind teuer. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass der Versicherungsschutz in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert wird. Dadurch ist es Versicherern möglich, sich wie Aale aus dem Schadenfall zu winden, zum Nachteil des geschädigten Verbrauchers, nämlich Ihnen. Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer sind vorprogrammiert. Das ist nervenaufreibend und kostenintensiv. Es lohnt sich also nicht, sodass Sie als Verbraucher trotz Handyversicherung auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

Der Diebstahlschutz wird meist separat in Rechnung gestellt. Dabei ist er der Grund, weshalb die meisten Verbraucher eine Handyversicherung abschließen möchten. Hinzu kommt, dass genau die Sachverhalte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, die maßgeblich sind für den Diebstahl. Denn kaum jemand trägt sein Smartphone in der Innentasche seines Mantels oder seiner Jacke, sondern in der nicht versicherten Außentasche.

Die Verkaufsumstände von Handyversicherungen sind oft sehr zweifelhaft. Dies gilt insbesondere für sogenannte Rundum-Sorglos-Pakete beim Kauf eines Smartphones im Ladenlokal. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie die Versicherungsbedingungen nicht vor dem Kauf, sondern mit dem Kauf des Smartphones. Das bedeutet, dass Sie keine Möglichkeit haben, die Versicherungsbedingungen in Ruhe durchzulesen – daher: Hände weg!

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